Wirtschaftsberatung

Sanierungsgutachten mit außergerichtlichem Vergleich

Durch ein von AWT erstelltes umfangreiches Sanierungskonzept konnte eine Sanierung ohne Insolvenzverfahren unter Einbeziehung sowohl der Banken als auch der Lieferanten erfolgreich abgeschlos

Herausforderung

Ein mittelständisches thüringisches Bauunternehmen mit zwei Niederlassungen hatte zwei größere Forderungsausfälle zu verkraften. Des Weiteren verzögerte sich ein Baugroßvorhaben mit dem Ergebnis, dass die einstmals kalkulierten Stahl- und Betonpreise erheblich überschritten wurden. Diese angespannte Situation verschärfte sich noch durch wettbewerbsinduzierte Personalkostensteigerungen. Nachdem bei den Lieferantenverbindlichkeiten tlw. schon mit Stundungen operiert werden musste, verlangte die Hausbank ein Sanierungsgutachten nach IDW S 6.

Unter Einbeziehung des Steuerberaters der Gesellschaft führten wir im ersten Schritt einen quick check durch, um ausschließen zu können, dass während der Erstellung des Sanierungskonzepts Insolvenzreife eintritt. Parallel zu dieser Analyse leiteten wir erste Maßnahmen ein, so beispielsweise umfangreiche Stillhaltevereinbarungen mit Lieferanten. Daneben wurde die Geschäftsführung ausführlich u.a. bezüglich ihrer Dokumentationspflichten informiert um ggf. später strafrechtlichen oder zivilrechtlichen Angriffen entgegentreten zu können.

Nach einer detaillierten Analyse der Verlustursachen in quantitativer und qualitativer Hinsicht wurde eine integrierte Unternehmensplanung aufgestellt.

In diese Planung wurden die abgeleiteten Maßnahmen zur Herstellung der Fortführungs-, Wettbewerbs- und Renditefähigkeit eingearbeitet. Da diese ganzen Prozesse digital erfolgten, erhielt man zeitnah eine Aussage zur Sanierungsfähigkeit des Unternehmens. Im Ergebnis konnte das Unternehmen in überschaubarer Zeit durchgreifend saniert werden.

Grundlage des Sanierungskonzepts war jedoch ein großzügiger Schuldenschnitt von allen Gläubigern.

Im Sanierungskonzept wurden zwei Szenarien dargestellt. Einmal der „Insolvenzweg“ und einmal der außergerichtliche Weg über Gläubigervergleiche.

Letztendlich gelang es die Hausbanken davon zu überzeugen, dass sie aufgrund hoher Insolvenzkosten (Sozialplankosten, Kosten für Verwalter und Gericht etc.) bei dem außergerichtlichen Weg besser davonkommen. Aufgrund unseres Gutachtens waren die Aussagen für sie auch belastbar und sie gingen keine Anfechtungsrisiken beim Beschreiten dieses Weges ein, so dass sie letzendlich zustimmten.

Im Ergebnis konnte der Insolvenzweg vermieden werden und durch die Entschuldung in Verbindung mit den erforderlichen Maßnahmen das Projekt erfolgreich beendet werden.

Aufgaben

  • Elektronischer Datenaustausch zwischen Unternehmen und WP-Praxis
  • Quick check zur Prüfung der Insolvenzantragsfristen bzw. einzuleitender kurzfristiger Maßnahmen
  • Durchführung der digitalen und qualitativen Datenanalyse
  • Umfangreiche Analyse und Quantifizierung der Sicherheiten der Kapitalgeber
  • Gegenüberstellung der zwei Szenarien „gerichtlich“ und „außergerichtlich“
  • Festlegung von Maßnahmen zur Herstellung der Fortführungs-, Wettbewerbs- und Renditefähigkeit
  • Erstellung einer integrierten Planung um die zukünftige Entwicklung planungsseitig abzubilden
  • Präsentation der Ergebnisse vor den Kreditgebern
  • Verhandlungsunterstützung zur Durchsetzung der Maßnahmen
  • Vertragsprüfung bei der Neugestaltung der Finanzierungsverhältnisse
  • Unterstützung des Steuerberaters im Zusammenhang mit der Erlangung der Steuerfreiheit bei Sanierungsgewinnen

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